Mercedes Vaneo: Tag der geschlossenen Tür. Ford S-MAX Titanium 2.0 Flexifuel: Testbeginn. Citroën Berlingo 3 Kastenwagen L1 Komfort 1.6 HDi 90: noch ein Testbeginn. TIPP: Versicherungslücke. Aktualisierungen und Monatsberichte.

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Mercedes Vaneo: Tag der geschlossenen Tür. Ford S-MAX Titanium 2.0 Flexifuel: Testbeginn. Citroën Berlingo 3 Kastenwagen L1 Komfort 1.6 HDi 90: noch ein Testbeginn. TIPP: Versicherungslücke. Aktualisierungen und Monatsberichte.

1. Mercedes Vaneo: Tag der geschlossenen Tür

Ja, der Winter in diesem Jahr sorgt für manche Überraschung, auch für Tobias Migge, der Dank Nieselregen und anschließendem Frost vor zugefrorenem Auto stand. Mit sanfter Gewalt konnte er sich dann doch Zugang verschaffen.

https://archiv.langzeittest.de/mercedes-vaneo-2003/berichte/2009/januar.php

Danach wird er sicher die Dichtungen gefettet oder mit Glyzerin eingestrichen haben, damit das nicht wieder passiert.

2. Ford S-MAX Titanium 2.0 Flexifuel: Testbeginn

Mit seinen ersten Testberichten stellt sich Leonid Pavlov mit seinem neuen Wagen vor. Die Kaufentscheidung, Erfahrung mit den Händlern und weiteres im Ablauf der Zulassung und Fahrzeugübergabe schildert er in den beiden Berichten.

https://www.langzeittest.de/ford-s-max/berichte/2008/oktober.php

https://www.langzeittest.de/ford-s-max/berichte/2008/november.php

Herzlich Willkommen bei Langzeittest!

3. Citroën Berlingo 3 Kastenwagen L1 Komfort 1.6 HDi 90: noch ein Testbeginn

Auch Gabor Bognar, dem Testfahrer des "Cit" (so nennte er seinen Wagen), ein herzliches Willkommen hier bei Langzeittest.

In seinem ersten Bericht beschreibt er ausführlich den Entscheidungsweg, der zu der Bestellung des neuen Wagens geführt hat.

https://archiv.langzeittest.de/citroen-berlingo/berichte/2008/september.php

4. TIPP: Versicherungslücke

Oliver Riesen machte mich auf eine Veröffentlichung des ADAC aufmerksam, die ich hier als Tipp weitergegeben möchte.

Bei Arbeiten an einem nicht angemeldeten und damit nicht versicherten Wagen ist es zu einem Brand gekommen, der sogar das Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen hat. Die Privathaftpflichtversicherung, so dachte der Hobbybastler, würde den Schaden ausgleichen. Dem ist aber nicht so, die so genannte "Benzinklausel" besagt, dass ein Privathaftpflichtversicherer nicht für einen solchen Schaden einstehen muss.

Neues Fenster. http://www.presse.adac.de/meldungen/Recht/Versicherungsluecke_bei_abgemeldetem_Fahrzeug.asp

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