Erhöhung der AnhängelastDie in den Fahrzeugpapieren eingetragene, maximale gebremste Anhängelast lässt sich recht einfach durch Vorlage eines Schreibens der Adam Opel AG bei einer Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) erhöhen. Für einige Motoren liegt mir ein entsprechendes Schreiben vor. Sie sollten beim Opel-Service-Center problemlos ein Originalschreiben für Ihr Fahrzeug erhalten können. 1.6 16V (Z16XEL)Karl A. aus Österreich leitete mir im Februar 2014 folgende Email von General Motors Austria weiter. "Nach Prüfung Ihres Anliegens teilen wir Ihnen mit, dass eine Erhöhung der Anhängelast Ihres Opel Zafira mit der Fahrzeugident-Nummer W0L0TFG 75 Y 2 [letzte 6 Ziffern entfernt] gebremst um 50 kg auf maximal 1150 kg bei einer Reduzierung der Prüfsteigung um 10% möglich ist. Ein Anhänger von 1500 kg wäre bei Ihrem Fahrzeug daher nicht zulässig. Ungebremst kann die Anhängelast nicht erhöht werden. Es kann daher ein Anhänger mit nur maximal 500 kg gezogen werden. Der Unterschied zu den von Ihnen gesendeten Unterlagen besteht darin, dass Ihr Opel Zafira noch mit der Vorgänger- Motorisierung mit dem Motorcode X16XEL ausgeliefert wurde. Die von Ihnen zitierten Schreiben beziehen sich auf spätere Modelle mit dem Motorcode Z16XE. Es handelt sich bei diesem Motor um eine modifizierte Variante, für welche demzufolge auch andere Bestimmungen zur Anhängelast gelten." Mit dieser Auskunft hat sich Karl nicht zufrieden gegeben: "Ich bin zum Amt der Landesregierung gefahren und habe mir den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen. Ich musste eine Gebühr für die Eintragung zahlen, sowie einen Beitrag für die Überprüfung selbst, insgesamt um die 55 Euro. Während der Prüfung haben sich zwei Prüfer optisch vom ordnungsgemäßen Einbau überzeugt. Wichtig war ihnen besonders das Typenschild der AHK. Auf dieser ist ein D-Wert (Dauerfestigkeit) von 8,9 kN vermerkt. Einer der Prüfer hat daraufhin mit Hilfe einer Formel berechnet, was ich maximal mit meinem Auto und diesem D-Wert ziehen darf und er kam auf einen theoretischen Wert von 1.680 kg. Da ich aber lediglich mit dem Ansinnen einer Erhöhung auf 1500 kg gekommen bin und ihm zur Untermauerung der Möglichkeit folgende Unterlagen gebracht habe: http://www.opel-infos.de/downloads/anhaengelasten_2004.pdf einigten wir uns auf 1.500 kg. Dies beruhigte sein Gewissen und ich hätte ohnehin keinen Vorteil gehabt, da ich nur einen B-Führerschein habe und das Gesamtgewicht des Fahrzeuges bereits 1.970 kg beträgt. Zum Glück sah er auch keinen Grund etwas einzutragen, was schwammig formuliert ist, wie zum Beispiel Anhänger mit geringem Luftwiderstand."
1.6 16V (Z16XE)Joachim Göpel leitete mir im Juni 2004 eine Email von Opel weiter, die er zur Vorlage bei den Prüfstellen erhalten hatte. Kunden Info Center Technik Opel T98 Monocab (Zafira) mit Z16XE Motor hiermit bestätigen wir, dass bei oben aufgeführtem Fahrzeug, die gebremste Anhängelast unter Ziffer 33 zu Ziff. 28 von 1.300 kg (Steigwert 10 %) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann. (Falls nicht schon vorhanden) Unsere Zusage gilt für alle Anhängergattungen. Unter Ausnutzung der Stützlast (75 kg) kann somit ein Anhänger von maximal 1375 kg gezogen werden (siehe *). Ferner kann noch die gebremste Anhängelast unter Ziffer 33 zu Ziffer 28 von 1.500 kg (Steigwert 8 %) gewährt werden. Dies aber nur für Anhänger mit geringem Luftwiderstand bzw. Trägheitsmoment (Pferde-, Boots-, PKW-Transport- und Lastenanhänger). Die Betriebssicherheit ist auch mit der erhöhten Anhängelast gewährleistet. Dieses Schreiben dient zur Vorlage bei einer technischen Abnahmestelle (TÜV / DEKRA). (*) Die Angaben über die Einrechnung der Stützlast sind Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaften 92/21/EG bzw. 95/48/EG. Zu finden unter Anhang II, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vorschriften - Absatz 2.6: "Anhängemasse" bedeutet die Masse des gezogenen Anhängers ausschließlich der Stützlast auf das Zugfahrzeug. 2.0 DTI (Y20DTH)Motor 2.0 DI Die gebremste Anhängelast für den Opel Zafira mit 2.0 DI-Motor (82 PS) beträgt gemäß Fahrzeugpapieren 1.050 kg bei maximal 12% Steigung und 1.250 kg bei maximal 10% Steigung. Die maximal zulässige gebremste Anhängelast kann darüber hinaus auf 1.500 kg bei 9% Steigung erhöht werden. Dazu muß das Fahrzeug einer Prüfstelle (TÜV/DEKRA) vorgeführt werden. Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Zur Vorlage bei den Prüfungsstellen kann das nachfolgende Schreiben der Adam Opel AG benutzt werden. Nicht empfehlenswert Die Leistung des 82-PS-Diesel reicht meines Erachtens NICHT für eine Anhängelast von 1.500 kg aus. Derart beladen wird das Gespann zum permanenten Verkehrshindernis. Autobahnfahrten verbieten sich, da die erreichbare Höchstgeschwindigkeit (geschätzt) nur knapp über 60 km/h liegen wird. Dies schließe ich aus den Erfahrungen meiner Urlaubsfahrt mit einem Wohnwagen (1.200 kg).
2.0 DTI (Y20DTH)
Ungebremste Anhängelast erhöhenDie ungebremste Anhängelast kann von 600 auf 750 kg erhöhrt werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an das Service-Center von Opel.
Andere MotorenGrundsätzlich sollte diese Erhöhung der Anhängelast auch für die übrigen Motorvarianten möglich sein. Entsprechende Freigaben von Opel liegen mir aber derzeit nicht vor. Ich würde mich freuen, wenn sie mir Ihre Freigabe zusenden (siehe Kontakt). Fahrzeugauflastung durch FachbetriebeFrank Lauermann weist im Oktober 2014 auf eine weitere Möglichkeit hin, die Anhängelast beim Opel Zafira zu erhöhen: durch eine Fahrzeugauslastung durch einen Fachbetrieb. Er hat dazu die Firma Scholz Fahrzeugauflastung in Vlotho mit Kopie seines Fahrzeugsscheins (Opel Zafira A 2,2 DTI mit 92 kW, Baujahr 2005) angeschrieben und folgende Antwort erhalten: "Eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes wäre zunächst auf 2.195 kg mit Fahr- und Bremsenprüfung denkbar. Die Anhängelast könnte dann gleichzeitig von 1.500 kg auf 1.800 kg mit einem Zuggesamtgewicht von 3.900 kg erhöht werden. Notwendiger D-Wert der Anhängerkupplung: 9,5 kN TÜV-Prüfkosten: 900 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die zweite Möglichkeit wäre NUR eine Zuglasterhöhung von 1.500 kg auf 1.800 kg mit Zuggesamtgewicht 3.800 kg — zulässiges Gesamtgewicht bleibt bei 2.095 kg. Notwendiger D-Wert der Anhängekupplung: 9,3 kN Kosten eines entsprechenden fahrzeugbezogenen Gutachtens: 470 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Folgende Anhängerkupplungen können wir Ihnen anbieten: starre Variante D-Wert 9,6 kN: 238 Euro, Diese Anhängerkupplungen müssten wir von unserem Hersteller ordern; Lieferzeit etwa 10 Werktage." Zulässige AnhängelastenStand September 2005.
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