Ein Parkproblem16.02.2007, Kilometer: 35.851
Die Parkplatzsituation an meinem Arbeitsplatz ist zur Zeit katastrophal. Diverse Baustellen blockieren die sonst in ausreichender Anzahl vorhandenen Parkplätze. Um so erfreuter war ich, als ich einen Parkplatz direkt vor der Haustür meines Arbeitgebers. Es stand zwar ein Schild neben diesem Parkplatz, das ein absolutes Halteverbot anordnete, allerdings erst nach dem bevorstehenden Wochenende. Zwei Sachen gingen mir durch den Kopf, als ich das Schild sah. Zum Einen dachte ich daran, dass das Schild ab dem 19. Februar wirksam wird, also am siebten Geburtstag meines Sohnes Justian. Und ich überlegte mir, seit wann das Schild dort stand, denn so ein zeitlich wirksames Schild darf nicht zu kurzfristig aufgestellt werden, doch dazu später mehr. Drei Stunden später klingelte es an der Tür. Ich öffnete und vor mir standen zwei Polizeibeamte. "Gehört der silberfarbene Daimler zu ihrer Firma?", fragte der eine Polizist. "Ja, mir", antwortete ich wahrheitsgemäß. "Wenn sie Geld sparen wollen, sollten sie den da mal schnell wegnehmen, sie stehen nämlich im Halteverbot!" "Ach ja, ich dachte erst am Montag." "Nein, jetzt schon!" Ich zog meine Jacke an und ging zu meinem Wagen. Das Halteverbotschild stand jetzt nicht mehr an der Grenzlinie zwischen Parkstreifen und Fußgängerweg, sondern mitten auf dem Parkstreifen zwischen den parkenden Autos, also meinem Wagen und meinem Vordermann. Es war also nicht so einfach, unfallfrei auszuparken. Vorher warf ich noch einmal einen Blick auf das Zusatzschild, und siehe da, ich hatte mich nicht getäuscht:
Da hatte doch tatsächlich jemand die "9" weggewischt und durch eine "6" ersetzt. Und dadurch stand ich jetzt plötzlich im absoluten Halteverbot! Die Ausschnittvergrößerung zeigt deutlich die "Manipulation":
Dieses Erlebnis veranlasste mich dazu, mich ein wenig näher mit dem Thema zu befassen. Interessante Informationen fand ich unter anderem bei moveasy.de. Auch die Links auf dieser Seite sind lesenswert. Denn so wie es aussieht, muss man jederzeit damit rechnen, ins Halteverbot versetzt zu werden. Und gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss man deshalb alle drei Tage nach seinem Auto schauen. In Zukunft also vor dem Verreisen dem Nachbarn nicht nur die Wohnungsschlüssel geben (zum Blumengießen und Briefkastenleeren), sondern auch den Autoschlüssel (zum Autoumparken). |