Rückrufaktion zur Geschwindigkeitsregelanlage.

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Monatsbericht August 2001


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Rückrufaktion zur Geschwindigkeitsregelanlage.

In diesem Monat habe ich das Auto bis auf wenige Kurzstrecken kaum genutzt, sodass sich auch nichts Neues vom Gebrauch des Fahrzeugs berichten lässt.

Rückrufaktion zur Geschwindigkeitsregelanlage

Am 22. August 2001 wurde ich durch Zufall auf eine Pressemitteilung der Ford AG vom vortage aufmerksam, wonach eine Rückrufaktion aufgrund einer fehlerhaften Geschwindigkeitsregelanlage gestartet werden soll. Den genauen Wortlaut dieser Meldung kann man unter folgendem Link nachlesen:

http://www.presseportal.de/print.htx?nr=275624

Es stellt sich für mich nun die Frage, ob ich mit meinem importierten Mondeo von der geplanten Halterermittlungs- und Anschreibeaktion automatisch mit erfasst werde.

Ich habe daher vorsorglich der zuständigen Person bei Ford eine Mail geschrieben und um Klärung der folgenden für mich wichtigen Fragen gebeten:

  • Werde ich trotz eines EU-Fahrzeugs von der Halterermittlungs- und Anschreibeaktion erfasst?
  • Falls nicht, kann ich eine Aufnahme (auch für evtl. weitere Rückrufaktionen) in die entsprechende Datenbank erhalten?
  • Oder ist das Problem bei meinem EU-Fahrzeug womöglich gar nicht vorhanden?

Alle Achtung, die Leute von Ford sind schneller als erwartet. Bereits nach einem Tag liegt folgende Antwort von Ford vor:

"Nach Rückfrage bei den Kollegen des Kundendienstes bat man mich Ihnen auszurichten, dass Sie in der kommenden Woche einen Händler ihrer Wahl anrufen/aufsuchen können, der Ihnen in jedem Fall weiterhelfen wird und anhand des Baudatums ihres Mondeo bestimmen kann, ob das Fahrzeug gecheckt werden muß oder nicht. Eine Instandsetzung ist natürlich kostenfrei."

Also steht in der nächsten Zeit ein Besuch beim Ford Vertragshändler auf dem Programm. Ich werde hierzu weiter berichten.

Bis jetzt habe ich übrigens keine schriftliche Mitteilung über eine Rückrufaktion erhalten.

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