In diesem Monat habe ich das Auto bis auf wenige Kurzstrecken kaum genutzt, sodass sich auch nichts Neues vom Gebrauch des Fahrzeugs berichten lässt. Rückrufaktion zur GeschwindigkeitsregelanlageAm 22. August 2001 wurde ich durch Zufall auf eine Pressemitteilung der Ford AG vom vortage aufmerksam, wonach eine Rückrufaktion aufgrund einer fehlerhaften Geschwindigkeitsregelanlage gestartet werden soll. Den genauen Wortlaut dieser Meldung kann man unter folgendem Link nachlesen: http://www.presseportal.de/print.htx?nr=275624 Es stellt sich für mich nun die Frage, ob ich mit meinem importierten Mondeo von der geplanten Halterermittlungs- und Anschreibeaktion automatisch mit erfasst werde. Ich habe daher vorsorglich der zuständigen Person bei Ford eine Mail geschrieben und um Klärung der folgenden für mich wichtigen Fragen gebeten:
Alle Achtung, die Leute von Ford sind schneller als erwartet. Bereits nach einem Tag liegt folgende Antwort von Ford vor: "Nach Rückfrage bei den Kollegen des Kundendienstes bat man mich Ihnen auszurichten, dass Sie in der kommenden Woche einen Händler ihrer Wahl anrufen/aufsuchen können, der Ihnen in jedem Fall weiterhelfen wird und anhand des Baudatums ihres Mondeo bestimmen kann, ob das Fahrzeug gecheckt werden muß oder nicht. Eine Instandsetzung ist natürlich kostenfrei." Also steht in der nächsten Zeit ein Besuch beim Ford Vertragshändler auf dem Programm. Ich werde hierzu weiter berichten. Bis jetzt habe ich übrigens keine schriftliche Mitteilung über eine Rückrufaktion erhalten. |