Grundsätzliches zum EigenimportFahrzeuge deutscher Hersteller werden im Ausland oft deutlich preiswerter angeboten, als in Inland. Dies kann an nationalen Besonderheiten liegen, wie zum Beispiel Sondersteuern auf Kraftfahrzeuge (Belgien, Dänemark und Holland) oder abweichende Marktverhältnisse aufgrund stärkerer Konkurrenz (Frankreich, Italien und Spanien). Deutsche, die ein Fahrzeug in diesem Ländern kaufen, müssen diese Sondersteuern nicht zahlen. Diese Preisunterschiede können einen Import (bzw. Reimport) eines Fahrzeugs nach Deutschland finanziell interessant machen. Daher bieten mittlerweile viele Firmen sogenannte EU-Fahrzeuge deutlich unter dem Listenpreis bzw. Hauspreis deutscher Vertragshändler an. Der Kauf eines EU-Fahrzeugs bei einem Importeur in Deutschland bietet daher bereits eine große Ersparnis im Vergleich zum Vertragshändler. Die Ersparnis lässt sich durch den Kauf des Fahrzeugs bei einem ausländischen Vertragshändler und Eigenimport nach Deutschland nochmals steigern. Demgegenüber steht allerdings ein größerer Zeitaufwand, da mindestens zwei Fahrten zum ausländischen Vertragshändler notwendig sind. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Eigenimport eines Opel Zafira, können aber sicherlich auch auf andere Fahrzeuge und Marken übertragen werden. Sie wurden aus allgemein zugänglichen Quellen (Europäisches Verbraucherzentrum Kiel und Straßenverkehrsämter) zusammengestellt. Ein Erfahrungsbericht eines Eigenimports liegt mir noch nicht vor, sodass die Ausführungen derzeit noch als "Theorie" betrachtet werden müssen. Ich übernehme keine Gewähr für die folgenden Hinweise. Ich habe versucht, den zeitlichen Aufwand und die Kosten zu minimieren. Eine weitere Reduzierung des Zeitaufwandes ist möglich, erhöht dann jedoch wieder die Kosten. Sie finden einen Hinweis an den betreffenden Stellen. Bestellung im AuslandHändlersuche Für den Kauf eines Opel Zafira im Ausland bieten sich grundsätzlich mehrere Länder an: die Niederlande, Dänemark und Frankreich. Da mindestens zwei Fahrten zum Händler notwendig sind, sollten sie sich für das nächstgelegene Land entscheiden. Die Nettopreise zwischen den drei genannten Ländern variieren nur unerheblich im Hinblick auf eventuell entstehende Mehrkosten durch einen weiteren Anreiseweg. Suchen sie sich zwei bis vier Opel-Vertragshändlern in der Grenzregion: Adressen und Telefonnummern finden sie entweder über die jeweilige nationale Homepage von Opel oder ein beliebiges Opel-Kundendienstverzeichnis welches jedem Opel-Fahrzeug beiliegt. Dort finden sich eine Liste von Vertragswerkstätten in Europa. Die gewählten Vertragshändler sollten untereinander nicht allzu weit voneinander entfernt sein, sodass sie auch am gleichen Tage nacheinander besucht werden können. Rufen sie jeden der gewählten Vertragshändler an und klären sie bei diesem ersten Telefonat folgende Punkte:
Zu diesem Zeitpunkt sollten sie das Thema Preise noch nicht erwähnen. Aufgrund dieser Telefonate können sie sicherlich bereits eine erste Einschätzung der Händler treffen. Sie sollten die Händlersuche mit mindestens zwei besser mit vier verkaufsbereiten Händlern abschließen.
Händlervergleich Den Preisvergleich und die Festlegung auf einen der Händler sollte bei einem persönlichen Gespräch vor Ort erfolgen. Verbinden sie dies mit einem Tagesausflug mit der gesamten Familie zu den ausgewählten Händlern. Empfehlenswert ist eine Terminabsprache mit dem Verkäufer. So vermeiden sie eventuell auftretende Sprachprobleme vor Ort, weil der richtige Ansprechpartner gerade nicht verfügbar ist. Lassen Sie sich bei der Gelegenheit auch gleich den Weg ab Grenze oder nächstgelegener Autobahnabfahrt erklären. Planen sie alle eineinhalb bis zwei Stunden einen Termin. Nutzen sie jeden Termin und klären sie mit dem Verkäufer die Vertragsmodalitäten und den Hauspreis. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:
Machen sie sich ausreichend Notizen, um im Anschluß an alle Termine ihre Entscheidung für einen der Händler zu treffen. Fragen Sie den Verkäufer zum Abschluß, ob sie den Kaufvertrag noch am gleichen Tage abschließen können. Kaufvertrag Nach Besuch aller Händler sollten sie ihre Entscheidung für einen der Händler treffen. Fahren sie zum betreffenden Händler zurück und schließen sie den Kaufvertrag ab. Achten Sie darauf, dass die bereits abgesprochenen Vertragsmodalitäten nun schriftlich festgehalten werden. Weisen sie nochmals darauf hin, dass der Wagen exportiert werden soll und die Rechnung ohne nationale Steuern ausgestellt werden soll. Hier nochmal die wesentlichen Punkte:
Formalitäten für Import und Anmeldung des FahrzeugsTÜV Eine Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV oder einer anderen amtlichen Prüfstelle zur Ausstellung eines "Technischen Gutachtens gemäß § 21 StVZO" ist nur notwendig, wenn keine EG-Typengenehmigung vorliegt. Versicherungsdoppelkarte Lassen Sie sich von ihrer Versicherung eine sogenannte Doppelkarte ausstellen und zusenden. Die notwendigen Fahrzeugdaten können dem Ursprungszeugnis bzw. der EG-Typengenehmigung entnommen werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung Zur Ausstellung eines deutschen Kraftfahrzeugbriefs wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Diese können sie beim
Kraftfahrtbundesamt formlos per Brief oder Fax beantragen. Hierfür benötigen sie folgende Angaben:
Die Fahrzeugidentifikationsnummer können sie dem Ursprungszeugnis bzw. der EG-Typengenehmigung entnehmen. Die Bescheinigung wird ihnen mit der Post zugestellt. Die Gebühren in Höhe von 26,50 DM werden per Nachnahme erhoben. Die Bescheinigung ist einen Monat gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu mehrere Tage. Gegen Aufpreis kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Zulassungsstelle per Telefax beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beim Kraftfahrtbundesamt beträgt hierbei einige Stunden, in der Regel noch am gleichen Tag. Die Gebühren betragen in diesem Fall etwa 100 DM. Der deutsche Kraftfahrzeugbrief kann erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle ausgestellt werden. Ausstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefs Nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der deutsche Kraftfahrzeugbrief beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kaufvertrag (oder Rechnung) und Personalausweis des Fahrzeughalters. Bei Erledigung durch Dritte werden zusätzlich benötigt: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person. In einigen Importanleitungen wird angegeben, dass dem Straßenverkehrsamt ein Umsatzsteuerbescheid vorgelegt werden muß. Dies ist für Privatpersonen nicht richtig. Sie erhalten vom Finanzamt keinen Bescheid über die Entrichtung der Mehrwertsteuer. Die Entrichtung der Mehrwertsteuer ist auch keine Voraussetzung für die Beantragung des deutschen Kraftfahrzeugbriefs oder der Zulassung des Fahrzeugs! Vielmehr gibt das Straßenverkehrsamt eine Kontrollmeldung an das zuständige Finanzamt über die Zulassung eines importierten Fahrzeugs ab. Anmeldung des Fahrzeugs Sobald der deutsche Kraftfahrzeugbrief ausgestellt ist, kann das Fahrzeug kann normal zugelassen werden. Merke: bis hierher haben sie ihren neuen Wagen noch nicht einmal gesehen!
Überführung nach DeutschlandWenn ihr Zafira dann endlich beim Verkäufer bereitsteht, können sie den Wagen bereits mit den gültigen deutschen Kennzeichen in Empfang nehmen. Mitnehmen
Fahrzeugübergabe Für die Fahrzeugübergabe sollte stets ein Zeuge mitgenommen werden. Kontrollieren das Fahrzeug vor Ort unterstützt durch meine Checkliste zur Fahrzeugübergabe. Überprüfen sie, ob das Triple-Info-Display auf "deutsch" umgestellt wurde. Halten sie festgestellte Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese durch den Verkäufer bestätigen. Dokumentieren sie eventuelle Mängel durch Fotos. Verlassen Sie sich nicht auf die europaweite Garantie. Bei bestimmten Mängeln kann ihnen die Garantie bei einem Vertragshändler in Deutschland verwehrt werden. Beispiel: sie stellen bei der Übergabe einen unterbrochenen Draht der Heckscheibenheizung fest. Der ausländische Vertragshändler wird ihnen nicht sofort eine neue Heckscheibe einbauen können. Und ein deutscher Vertragshändler wird ihnen die Scheibe nicht auf Garantie austauschen, da er unterstellt, sie hätten den Defekt verursacht. Es sei denn, sie können belegen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Achten Sie darauf, dass sie ein korrekt abgestempeltes Serviceheft (Datum Unterschrift und Firmenstempel) erhalten. Entrichtung der Mehrwertsteuer für Privatpersonen Spätestens zehn Tage nach "Erwerb" des Fahrzeugs nach Deutschland müssen sie die deutsche Mehrwertsteuer auf den Nettokaufpreis inklusive Nebenkosten des Händlers entrichten. Das hierfür notwendige Formular "USt 1 B - Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" erhalten Sie bei ihrem örtlichen Finanzamt. Ein freundlicher Finanzbeamter wird ihnen das Formular sicherlich mit der Post zusenden. Neben dem Formular benötigen sie eine Rechnungskopie. Diese sollte ihnen ihr Verkäufer bereits mindestens eine Woche vor Auslieferung des Wagens zusenden. Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit der Rechnungskopie an das Finanzamt ihres Wohnsitzes. Wenn der Rechnungsbetrag nicht in Deutschen Mark oder Euro aufgeführt ist, dann sollten sie einen bereits umgerechneten Wert auf der Rechnungskopie angeben. Für die Bezahlung der Mehrwertsteuer stehen ihnen zwei Wege offen: sie überweisen den Betrag auf das Konto des Finanzamtes oder sie legen ihrem Steuerformular einen Verrechnungsscheck bei. Sie erhalten vom Finanzamt keinen separaten Bescheid. Checkliste zum MitnehmenAls Gedächnisstütze und Laufzettel können Sie die verkürzte Checkliste ausdrucken und mitnehmen. Ihre Mithilfe ist gefragtHalten sie einen weiteren Punkt für wichtig? Nutzen sie die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten und ergänzen sie diese Checkliste. Weitere Quellen im Internet
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