Vergleich der alten und der neuen KFZ-Steuer.

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Monatsberichte 2009

Monatsbericht November 2009


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Vergleich der alten und der neuen KFZ-Steuer.

Vergleich der Steuerbescheide

Ende Oktober bin ich etwas aus den Wolken gefallen, als ich vom Finanzamt einen Bescheid über die KFZ-Steuer für das kommende Jahr erhielt.

Mein Mazda ist im ersten Jahr steuerfrei, und da ich ihn ja im Februar 2009 gekauft habe, kommt für mich die Übergangsregelung für die Berechnung der KFZ-Steuer zum Tragen.

Mein ursprünglicher Steuerbescheid sah folgendermaßen aus:

  • Erstzulassungsdatum: 18.02.2009
  • zulässige Gesamtmasse: 1.520 kg
  • Hubraum: 1.399 cm3 (entspricht 14 angefangenen 100 cm3)
  • Kraftstoffart/Energiequelle: 0002 Diesel
  • Emissionsklasse: 0463 EURO 4;5 L
  • Steuersatz: 16,64 Euro je angefangene 100 cm3

Somit ergibt dies eine KFZ-Steuer in Höhe von 232 Euro jährlich.

Die Neuberechnung der KFZ-Steuer unter Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes ergibt sich folgende Berechnung:

  • Kohlendioxidemission (g/km): 114, davon steuerpflichtig 0
  • Steuersatz: 10,70 Euro je angefangene 100 cm3

Somit ergibt dies eine KFZ-Steuer in Höhe von 149 Euro jährlich.

Über die Steuerersparnis von 83 Euro hab ich mich natürlich gefreut, davon kann ich fast zweimal tanken gehen.

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