Archiv Saab 9-3
Monatsberichte 2007

Monatsbericht Mai 2007


Nach dem Defekt im Vormonat suche ich Hilfe bei Saab Deutschland mittels eines Kulanzantrags. Ob dieser gewährt wurde oder nicht, können Sie im Monatsbericht nachlesen.

Warnhinweis an der Benzinpumpe. Kulanzantrag

31.05.2007, Kilometer: 41.970.

Wie ich ja im letzten Monatsbericht beschrieben habe, ist die Benzinpumpe an meinem Saab kaputt gegangen und musste ausgetauscht werden. Aufgrund, dass mein Auto gerade mal gut dreieinhalb Jahre alt und nur gut 41.000 Kilometer gelaufen ist, habe ich meinen Saab-Händler bezüglich eines Kulanzantrages angeschrieben.

Dieser leitete auch sofort alles in die Wege. Ich sollte nach Möglichkeit die defekte Benzinpumpe aufbewahren für den Fall, dass Saab das ausgetauschte Teil anfordern würde. Also fuhr ich nochmals zur Werkstatt, um die kaputte Benzinpumpe abzuholen. Doch leider war das überflüssig. Ein paar Tage später bekam ich die Mitteilung, dass Saab den Kulanzantrag abgelehnt hätte.

Damit wollte ich mich aber noch nicht so ganz zufrieden geben. Ich schickte am nächsten Tag eine Email an den Kundenservice von Saab Spanien. Auch hier schilderte ich den ganzen Vorfall nochmals. Nach ein paar Tagen bekam ich einen Anruf und man forderte von mir noch Kopien von den durchgeführten Inspektionen und Arbeiten am Fahrzeug. Diese schickte ich dann per Fax an das Kundenzentrum. Jedoch auch hier bekam ich nach ein paar Tagen die ernüchternde Antwort, dass man mir nicht helfen könne. Das müsste schon von Saab Deutschland aus kommen.

Also wandte ich mich erneut, dieses Mal allerdings direkt, an Saab Deutschland. Auch hier erklärte ich zunächst den gesamten Vorfall per Email. Nach ein paar Tagen forderte man auch noch ein paar zusätzliche Daten wie Fahrgestellnummer und Erstzulassung an. Doch auch dieses Mal bekam ich wieder eine Absage bezüglich des Kulanzantrages. Als Begründung versuchte man mir zu erklären, dass mein Auto schon zu lange aus der zweijährigen Garantie heraus wäre. Als wichtigstes Kriterium bei einem Kulanzantrag wird die Betriebsdauer berücksichtigt.

Ich kann diese Begründung leider nicht ganz verstehen und das habe ich Saab Deutschland dann auch per Email mitgeteilt. Ich habe darum gebeten, mir das ganze zu erklären, zumal ich bei der Begründung, dass das Auto schon zu lange aus der Garantiezeit raus ist, dann ja davon ausgehen muss, dass ich niemals bei einer außergewöhnlichen Reparatur auf Kulanz seitens Saab rechnen kann, da das Auto ja nun mit jedem Tag älter wird und jeden Tag länger aus der Garantiezeit raus ist. Daraufhin stellte sich mir dann auch die nächste Frage, nämlich welchen Sinn es machen würde, Reparaturen und Servicearbeiten weiterhin von einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.

Auf diese Frage bekam ich zunächst keine Rückmeldung. Erst nach nochmaligem Nachfragen bekam ich dann doch eine Antwort. Die durchgeführten Arbeiten in einer Vertragswerkstatt würden sehr wohl bei einem Kulanzantrag berücksichtigt und sind sogar Grundvoraussetzung. Allerdings sind die gewährten Kulanzen nur für Härtefälle.

Auf weitere Stellungnahmen zu diesem Thema würde in Zukunft verzichtet werden. Mit anderen Worten, Saab hat keine Lust, weitere Erklärungen zu geben.

Also so eine Antwort zu bekommen, ist wirklich nicht schön. Hier muss ich einfach mal ein ganz dickes Minus für die Kundenbetreuung bei Saab Deutschland verteilen — da wurde ich wirklich enttäuscht. Vielleicht sollte Saab sich mal vor Augen halten, dass es die Kunden sind, die Geld ins Unternehmen bringen.

Defekte Benzinpumpe.
Auslöser des Ärgers — die Benzinpumpe.