Zulassungszahlen für den Juni12.07.2010. Im Juni sind die Zulassungen für den Duster angestiegen, siehe Artikel beim Heise Verlag mit den Neuzulassungen im Mai 2010. Dort ist nachzulesen, dass im vergangenen Monat in Deutschland 876 Duster zugelassen wurden. Sie werden mehr! Email an den Verkäufer16.07.2010. Am 16. Juli frage ich per Email nochmals nach der Auftragsbestätigung und ob der Liefertermin unverändert ist. Herr Laube meldet sich am 22. Juli, bestätigt den unveränderten Liefertermin im Bestellsystem von Dacia und verspricht eine Auftragsbestätigung — die zu diesem Zeitpunkt bereits unterwegs ist … Langzeittest-Familientreffen in Wolfegg (Allgäu) angekündigt20.07.2010. Mindestens einmal im Jahr trifft sich Langzeittest.de an wechselnden Orten in Deutschland. Meist suchen wir uns einen Ort mit einem automobilen Höhepunkt. Wir verbinden dabei das Notwendige mit dem Angenehmen. Notwendig: Mitgliederversammlung Der Verein Langzeittest.de e.V. — der unser Projekt finanziert und einen rechtlichen Rahmen setzt — muss einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchführen. Gar nicht so einfach, wenn alle Mitglieder deutschlandweit verteilt sind und einige im Ausland wohnen. Die Versammlung ist schnell abgehalten und eigentlich lohnt eine persönliche Anwesenheit selten. Als Internetprojekt sind wir es ja gewöhnt, alle Themen bereits im Vorfeld in unserem Diskussionsforum zu besprechen und nach der Versammlung gibt immer ein ausführliches Protokoll. Jedes Mitglied kann auch per Vertretungsvollmacht an allen Entscheidungen teilhaben. Angenehm: persönliches Treffen Viel wichtiger für uns: aus dem Internet "auszubrechen" und unseren Besuchern und Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, die Testfahrer und Mitarbeiter von Langzeittest.de persönlich und "in natura" kennenzulernen. Daher verbinden wir die Mitgliederversammlung mit einem Familientreffen. Traditionell findet dies an einem Septemberwochenende nach den Sommerferien statt.
Dieses Jahr treffen wir uns vom 24. bis 26. September in Wolfegg im Allgäu. Damit sind wir im Süden Deutschlands und ich hoffe, dass auch einige Besucher aus der Schweiz oder Österreich den Weg zu uns finden. Euch erwartet ein interessantes Programm, sowohl für die Erwachsenen als auch für die Kinder, darunter das Zeppelin Museum in Friedrichshafen, das Automobilmuseum Fritz B. Busch und das Bauernhausmuseum — beides in Wolfegg. Und ich hoffe natürlich, dass unser bestellter Duster gerade so zeitig eintrifft, dass wir mit ihm nach Wolfegg fahren können. Sozusagen frisch beim Händler abgeholt und gleich zum Einfahren auf die Autobahn. Echt spitze wäre es, wenn noch einige Duster-Fahrer dazu kommen würden. Ich freue mich auf Euch! Weitere Infos zum Treffen findest Du im Diskussionsforum. Endlich eine Auftragsbestätigung21.07.2010. Mit Datum vom 21. Juli erhalte ich von der Renault Niederlassung in Köln endlich eine schriftliche Auftragsbestätigung — über drei Monate nach meiner Bestellung!
Unzulässige Einbindung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Einen faden Nebengeschmack hinterlässt die Formulierung "gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB). Meines Erachtens sind die Geschäftsbedingungen des Autohauses auf diese Art und Weise nicht wirksam in den Kaufvertrag eingebunden. Weder im Angebot noch in der verbindlichen Bestellung wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Sie wurden mir auch nicht ausgehändigt. Bestandteil der Bestellung sind lediglich die dort aufgeführten "Neuwagen-Verkaufsbedingungen". Ich zitiere aus der Wikipedia:
Gegen alle drei Voraussetzungen wird verstoßen. Bei Vertragsschluss: Mit meiner Bestellung wurde noch kein Vertrag geschlossen. Dieser kommt gemäß den "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" erst unter folgenden Bedingungen zustande: "Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt". Bei enger Auslegung dieser Formulierung haben wir überhaupt noch keinen Kaufvertrag, da die Frist sechs Wochen betrug und die schriftliche Bestätigung erst nach über drei Monaten ausgestellt wurde. Inhalt zur Kenntnis zu nehmen: Mir ist der Inhalt der AGBs bis heute nicht bekannt. Einverstanden erklären: Ich habe mit meiner verbindlichen Bestellung meine Bedingungen an einen Vertragsabschluss "formuliert". Ich kann nicht erkennen, wie das Autohaus durch Einbeziehung der AGBs in die Bestellbestätigung mein Einverständnis erlangen möchte. Formell habe ich zu diesem Zeitpunkt ja keinen Einfluss mehr auf den Vertrag. Ich bin ein Laie in Rechtsfragen und im Streitfall — der bei mir hoffentlich nicht eintritt — wird ein Gericht prüfen müssen, ob die AGBs wirksam eingebunden sind, aber dieser Missstand ließe sich für die Renault Niederlassung durch eine einfache Ergänzung der Angebots- und Bestellformulare beheben. Die FAQ wächst weiterIn diesem Monat schaffe ich lediglich einen neuen Artikel für die FAQ zum Dacia Duster; das Thema: Motoren.
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