Viele Autofahrer möchten gerne ein sogenanntes Wunschkennzeichen, also eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination für ihr neues Fahrzeug haben. Wunschkennzeichen
Ist es generell möglich, ein Wunschkennzeichen zu bekommen und welche Einschränkungen gibt es?
Unter Berücksichtigung von Vorgaben der zuständigen Ämter, Kreisverwaltungen und Zulassungsstellen ist es generell möglich, ein Wunschkennzeichen zu bekommen.
Allerdings gibt es folgende Einschränkungen: Umlaute, sowie die Kombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind nicht erlaubt.
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Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Wunschkennzeichen reservieren zu lassen?
Es gibt drei Möglichkeiten, um an ein Wunschkennzeichen zu kommen:
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Durch die sogenannte Händlerzulassung
Dies ist jedoch nur bedingt empfehlenswert, da eingeschränkte Kommunikation, falls das gewünschte Kennzeichen bereits vergeben ist.
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Bei den zuständigen Ämtern oder Behörden
Empfehlenswert, da man in der Regel selbst vor Ort ist. Uneingeschränkte Kommunikation, falls das gewünschte Kennzeichen bereits vergeben ist. In vielen Zulassungsbezirken kann eine Reservierung über das Internet oder Telefon vorgenommen werden.
Beispiel für die Reservierung eines Wunschkennzeichens über das Internet im Oberbergischen Kreis.
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Über das Internet (Drittanbieter)
Bedingt empfehlenswert, da Sie zwar viele Wunsch-Kombinationen vorgeben können, aber der Service oft teurer ist als bei den Zulassungsstellen. In der Regel kurze Kommunikationswege (via E-Mail) falls das gewünschte Kennzeichen bereits vergeben ist. Oft können Sie auch gleich die entsprechenden Kennzeichen bestellen.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Reservierung eines Wunschkennzeichens?
Die Zulassungsstelle berechnet 12,80 Euro für ein reserviertes Wunschkennzeichen (neben den normalen Zulassungsgebühren), bestehend aus 2,60 Euro für die Vorabreservierung und 10,20 Euro für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens. Die Gebühren sind bei der Zulassung des Fahrzeugs zu bezahlen.
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Wie lange kann ich mir mein Wunschkennzeichen reservieren lassen?
Dies ist je nach Zulassungsbezirk unterschiedlich geregelt und kann zwischen wenigen Tagen und bis zu einem Jahr liegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle. Oft ist es möglich, eine Reservierung formlos zu verlängern, zum Beispiel durch einen Anruf.
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