Archiv Seat Ibiza
Monatsberichte 2004

Monatsbericht Oktober 2004


Termin beim Autohaus. Erfahrungen eines Lesers mit EU-Importen. Serienstand. Anwaltliche Beratung. Noch ein Reparaturtermin. Zweiter Anwaltstermin. Verbrauch.

Seat Ibiza — Ansicht von hinten links. Termin beim Autohaus

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09.10.2004.

Für diesen Tag hatte ich mich im Autohaus zu einem Gespräch angemeldet; In der vorhergehenden Woche teilte man mir bereits mit, dass es noch keine Rückmeldung auf die Garantieanforderungen bezüglich der Lackmängel und der Lederausstattung gäbe.

Vor Ort bin ich mit einem Kundenbetreuer die aktuell bestehenden Mängel durchgegangen. Wir haben die Mängel auf obiger Liste festgehalten und er hat mir diese gegengezeichnet. Mir wurde nochmals (glaubhaft) versichert, dass das Autohaus alles machbare tut, um den Vorgang voranzutreiben. Ich war erstaunt, dass für alle Händler eine Hotline geschaltet ist, die täglich nur zwischen 9 und 11 Uhr für die Vertragswerkstätten zu erreichen ist, selbst dann sei es unmöglich, jemanden sprechen zu können. Bei VW sei dieses System viel ausgereifter und anwenderfreundlicher. Zusagen könnten viel schneller erwartet werden. Ich stelle also die ersten Nachteile fest, die mein Ibiza gegenüber dem (fast baugleichen) Polo hat.

Ibiza — Ansicht von hinten links.
Ibiza — Ansicht von hinten links.

Rechtliche Grundlage

§437 BGB: Der Käufer kann Nacherfüllung verlangen; verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder schlägt diese zweimal fehl (§439 BGB), gilt dieses in der Regel als Grund für einen Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (§323 BGB). Jedoch ist dabei eine Erheblichkeitsschwelle zu beachten.

§346 BGB gibt vor, dass gezogener Nutzen herauszugeben ist.

Hintergrund

In der Praxis hat sich hierfür folgende Berechnung ergeben: Kaufpreis - (Kaufpreis x 0,67/100 x km/1.000) wobei km gleich der Laufleistung ist.

Beispiel: Kaufpreis 20.000 Euro, Laufleistung 10.000 km ergibt

20.000 Euro - (20.000 Euro x 0,67/100 x 10) = 18.660 Euro.

Somit erhält der Käufer bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag 18.660 Euro des Kaufpreises zurück.

Ich bin derzeit noch gespannt, wie es nun weitergeht, bin mir nicht sicher, ob ich das Fahrzeug zurückgeben möchte. Wenn ja: Wird es dann wieder ein Seat Ibiza?

Um die ganze Sache etwas zu beschleunigen, habe ich mich an Seat Deutschland mit Briefpost gewandt, vielleicht lässt sich ja auf diesem Wege noch jemand erreichen. Mein Seat-Händler hält diese Art der Einflussnahme zumindest für nicht schädlich.

Erfahrungen eines Lesers mit EU-Importen

Patrick Wantling, seit einigen Jahren in Deutschland lebend, schrieb mir eine Mail auf Englisch. Ich hatte zwar an einigen Worten etwas zu knabbern, aber Dinge wie "rattling gear lever" klingen schon so, als wären es bekannte Mängel; Sind sie auch!

Der vibrierende Schalthebel, Windgeräusche an den Türen, das Rußen, Spaltmaßprobleme … Entweder die deutsche Erbsenzählerei färbt ab ODER dieses Fahrzeug weist wirklich objektive Verarbeitungsmängel auf. Sein erster Ibiza war noch kein FR, wurde aber auch nie von ihm gefahren; Gerade beim Importeur eingetroffen, traute er seinen Augen nicht. Offensichtlich nachlackierte Karrosserieteile und Beschädigungen führten zur Ablehnung der Abnahme des Wagens. Das einzig Richtige in der Situation! Respekt: So mancher deutsche Autokäufer kann sich hier eine Selbstbewusstseinsscheibe abschneiden. Nach langem hin- und her bestellte der Händler ein neues Fahrzeug, jetzt auch den FR.

Serienstand

13.10.2004.

Gegen Mittag erhalte ich von meinem Autohaus eine Email, in der mir durch die Seat Deutschland GmbH mitgeteilt wird, dass meine Lackmängel "Bereich des Serienstandes sind". Ich konnte es gar nicht glauben, so etwas zu lesen. Auch die ausgebeulten und an den Kopfstützen ausgerissenen Ledersitze werden nicht instand gesetzt, "Leder arbeitet". Der Austausch der nachlässig montierten Türverkleidungen wird ebenfalls abgelehnt. Klappergeräusche, die ich anmerkte, sollen jedoch behoben werden.

Ich rief umgehend bei der Seat Deutschland GmbH an, erhielt aber nur unzureichende Auskunft von nicht informierten Mitarbeitern; Keiner hatte Zugriff auf die Garantieanfragen meines Händlers, ein Weiterverbinden sei nicht möglich — Ich habe auch nicht mehr erwartet. Es folgte ein Telefonat mit dem Geschäftsführer meines Händlers. Nachdem ich meinen Standpunkt erläuterte, verwies dieser mich erneut an die Seat Deutschland GmbH, man habe händlerseitig alle Möglichkeiten zur Klärung ausgeschöpft. Manchmal zeige die Erfahrung, brächte ein Kontakt des Kunden mit der Seat Deutschland GmbH einen Termin mit einem Gutachter vor Ort hervor. Dieser begutachtet dann die Mängel und entscheidet, ob Seat Deutschland diese anerkennt.

Mein Einwand, der Händler sei rechtlich mein Ansprechpartner für die Mängel im Rahmen der Gewährleistung (Sachmängelhaftung), wurde abgewiesen. Am gleichen Abend sandte ich ein Fax (Fax vom 13. Oktober 2004 - PDF File) an meinen Händler sowie in Kopie an die Seat Deutschland GmbH, in der ich meinen Willen zum Rücktritt vom Kaufvertrag erkläre, sowie einen Außendienstmitarbeiter zur Begutachtung der Mängel anfordere. Inzwischen habe ich in einem Internetforum herausgefunden, dass meine Staubeinschlüsse keinesfalls Serienstand sind, meine Erfahrungen mit der Mangelbehebung hingegen schon. Am 24. Oktober stelle ich mein Fahrzeug dem Autohaus ein weiteres Mal zur Nachbesserung zur Verfügung, dort sollen unter anderem das Klappern im Innenraum sowie von der Abgasanlage beseitigt werden.

Anwaltliche Beratung

22.10.2004.

Am 22. Oktober habe ich das erste Mal in diesem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen; Im Rahmen der ADAC-Mitgliedschaft war ich bei einem Vertragsanwalt in Bremen, der mich grundlegend beriet und mich in meinem Rechtsverständnis bestärkte. Der weitere Vorgang sei die Anfertigung eines Gutachtens über die Mängel durch einen öffentlich bestellten Gutachter. Ich habe hiernach nochmals den Anwalt gewechselt, um bestmögliche Betreuung zu erhalten, auch war mir das Einholen einer zweiten Meinung wichtig. Fragen sind für mich unter anderem, wie bei einem Kauf von Winterreifen verfahren wird, falls es zu einem Rücktritt kommt; Wird der Neupreis erstattet oder muss auch hierauf eine Nutzungsentschädigung geleistet werden.

Noch ein Reparaturtermin

24.10.2004.

Am 24. Oktober habe ich meinen Wagen abends wieder beim Autohaus abgestellt, vier Tage später wieder abgeholt. Bis auf die, schon vorher verweigerten Mängel, wurde offensichtlich alles behoben. Meine Mängel-Checkliste wollte weder der freundliche Kundenbetreuer noch der Geschäftsführer des Autohauses unterzeichnen, man verwies erneut an Seat Deutschland, meine Mängel seien Serienstand, bekräftigte auch der Geschäftsführer, weswegen es sich hierbei nicht um eine Verweigerung der Nachbesserung handeln würde.

Zweiter Anwaltstermin

29.10.2004.

Am 29. Oktober war ich erneut bei einem Rechtsanwalt, hier werde ich wohl nun auch bleiben und versuchen, zu meinem Recht zu kommen. Alle weiteren Schritte werden sich am Anfang der nächsten Woche klären, mehr dazu im Novemberbericht.

Verbrauch

Bei guten 5,8 Litern hat er sich in diesem Monat gehalten. Bin häufig etwas sachte gefahren, so was muss natürlich belohnt werden. Ein Ölverbrauch ist nicht messbar.