Archiv Opel Zafira A
Meinungen

Pressestimmen zum Opel Zafira


Auto Bild Nr. 08/2002

Ergebnisse des 100.000 Kilometertest eines Opel Zafira Comfort 1.8 16V, Erstzulassung April 2000.

Coche Actual Nr. 656, 9. bis 15.November 2000

Opel Astra 2.0 DI 16V "trinkt" Motoröl.

Auto Motor und Sport Nr. 18/1999 vom 25.08.1999

Probleme mit der Feststellbremse und dem Diebstahlschutz beim Opel Zafira.

Auto Motor und Sport Nr. 01/2002

Ergebnisse des 100.000 Kilometertest eines Opel Zafira Comfort 1.8 16V, Erstzulassung 13.3.2000.

Auto Zeitung Nr. 18/2000 vom 16.08.2000

Kompaktvan-Vergleich: Mazda Premacy 1.9, Nissan Almera Tino 1.8, Renault Scénic RXi 2.0, Citroën Xsara Picasso 1.8 16V, Chrysler PT Cruiser 2.0, Opel Zafira 1.8 16V.

Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 139/1999 vom 19.06.1999

Wertverlust-Prognosen für Minivans: Der Opel Zafira hat die Nase vorn.

Weitere Quellen im Internet

Testbericht Opel Zafira 1.6 16V Elegance: Von innen ein Van, von außen ein Pkw - von Petra Grünendahl

Mit 1,69 m Höhe sieht er aus wie ein Van. Man sitzt hoch - wie in einem Van. Man hat die Motorhaube nicht im Blick - wie in einem Van. Bei einem Karosseriegewicht von über 1,4 Tonnen und dem geräumigen Innenraum kommt da ein richtiges Van-Gefühl auf.

[www.auto.de/webdriver/opel-zafira.htm]

Ausführliche Informationen zum Opel Zafira zusammengestellt vom Redaktionsbüro Kebschull für die Inoffizielle Porsche Homepage

Zafira mit agilem Handling und multivariablem Innenraum.

[www.sportwagen-hp.de/sonstige/zafira/zaf_01.htm]

Opel Zafira künftig auch aus Thailand

Anfang des kommenden Jahres beginnt Opel mit der Fertigung des bislang ausschließlich in Europa gebauten und verkauften Kompakt-Vans Zafira in Thailand. Damit will Opel die prognostizierte hohe Nachfrage in den Ländern des asiatisch-pazifischen Raumes befriedigen können. Bis zu 100.000 Zafira sollen in dem Werk in Rayong jährlich produziert werden.

[www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/ archiv/1999/1027/autostrae/0130/index.html]

Grundsätze der Zitierfreiheit

"Grundsätze der Zitierfreiheit regelt § 51 UrhG. Insbesondere § 51 Nr.1 UrhG erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe einzelner bereits erschienener Werke auch ohne Zustimmung des Urhebers, insofern diese in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk zur Erläuterung des Inhalts und in einem durch diesen Zweck gebotenen Umfang aufgenommen werden. Der Begriff des wissenschaftlichen Werkes ist dabei weit zu ziehen. Allerdings ( …) muß das Werk selbständig sein, wobei es nicht als ausreichend anzusehen ist, wenn fremde Werke lediglich gesammelt werden. Die eigene geistige Leistung muß erkennbar sein und gleichzeitig ein reales Verhältnis zur Auslese der Zitate bieten. ( …). Dabei liegt ein zulässiges Zitat nur dann vor, wenn eine innere Verbindung zwischen zitierendem und zitiertem Werk besteht. Hierzu darf das Zitat nur als Beleg bzw. Hilfsmittel fungieren und muß gegenüber dem Hauptwerk zurücktreten."
Quelle: http://home.fhtw-berlin.de/~s0146047/info_urhg.htm